Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.

Die Preise der BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, soweit nicht anders vereinbart zu begleichen. Die BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH behält sich das Recht vor Skonto zu gewähren, ist jedoch nicht verpflichtet.

2.

Aufgrund der Vorlaufzeit der zuständigen Straßenverkehrsbehörden von 14 Tagen, bitten wir um eine rechtzeitige Auftragserteilung zwecks fristgemäßer Terminabsprache und Abstimmung mit den entsprechenden Behörden und Unternehmen. Mit der Planung und Vorbereitung können wir erst nach schriftlicher Auftragserteilung beginnen.

3.

Der Mieter ist verpflichtet, die Anlieferung der Mietgegenstände zu gewährleisten. Der Aufbau der Mietgegenstände erfolgt nur unter gesetzlichen und straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten. Sollte der Mieter auf eine nicht gesetzliche Aufbauweise bestehen, trägt er die volle Verantwortung und entbindet die BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH von ihrem bestehenden Versicherungsschutz für die gelieferten und aufgebauten Mietgegenstände.

4.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Aufträge an Dritte weiterzugeben, ohne dass für den Mieter Mehrkosten entstehen. Die BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH versichert, dass die von ihr gelieferten Mietgegenstände den TL – Ral Bestimmungen unterliegen. Wir übernehmen für die von Drittfirmen angelieferten Mietgegenstände keine Gewähr. Veränderungen an den Mietgegenständen dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter erfolgen. Die Filma BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH übernimmt keine Unterhaltungs- und Gewährleistungsarbeiten für Schäden, welche durch Sturm ab Windstärke 8 entstehen.

5.

Umbauten oder Veränderungen der eingerichteten Baustelle bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Zuwiderhandlungen entbindet die BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH von Ihren Pflichten. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum der BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH. Das Entfernen der Kennzeichnung wird als Diebstahl angesehen und strafrechtlich verfolgt. Nichteinhalten von vereinbarten Auf- und Abbauten von Seiten des Mieters werden extra in Rechnung gestellt. Für entwendete oder beschädigte Mietgegenstände haftet der Mieter.

6.

Gerichtstand- auch für Scheck -und Wechselklagen ist Strausberg. Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Alle Forderungen unterliegen dem deutschen Recht, dies gilt auch für ausländische Auftraggeber und Unternehmen.

7.

Sollte der Mieter oder Schuldner Rechnungen nicht termingerecht bezahlen, so behält sich die BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH das Recht vor, Zinsen zu berechnen.

Handel und Vertrieb

8.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH. Sollte der Käufer zahlungsunfähig sein, ist die BVLT – Verkehrsleittechnik und Markierungen GmbH zur sofortigen Abholung des Kaufgegenstandes berechtigt, auch wenn sich das Material im Einsatz befindet. Für Folgeschäden ist der Käufer verantwortlich.

9.

Garantie wird nur unter die vom Hersteller angegebenen Bedingungen anerkannt. Die Ware ist sofort zu kontrollieren. Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden zu tätigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.